Betriebliche Altersvorsorge:
In der heutigen Geschäftswelt ist eine starke Mitarbeiterbindung ein zentraler Erfolgsfaktor.
Zwar gelten Gehaltserhöhungen als klassisches Motivationsinstrument, doch Studien zeigen, dass rein finanzielle Anreize nur kurzfristig wirken und schnell an Bedeutung verlieren.
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Betriebliche Altersversorgung (bAV)
• Betriebliche Altersversorgung (bAV)
Die Vorteile für Sie als Arbeitgeber
Gesetzliche Vorgaben erfüllt
Sie bieten eine Form der betrieblichen Altersvorsorge.
Nachhaltige Motivationsimpulse
Eingesparte Lohnnebenkosten können kostenneutral als Beitragszuschuss gewährt werden.
Wenig Verwaltungsaufwand
Kein Insolvenzschutz nötig, keine Anpassungspflicht für laufende Renten.
Vorteile für Sie und Ihre Mitarbeiter
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Wenn Sie gute Leistungen eines Mitarbeiters honorieren möchten, kommt wegen der Steuer- und Sozialabgaben nur ein geringer Teil bei Ihrem Arbeitnehmer an. Wenn Sie aber die Gehaltserhöhung in eine betriebliche Altersversorgung investieren, kann jeder Euro Ihren Arbeitnehmern zugutekommen. Und nebenbei spart Ihr Unternehmen Lohnnebenkosten oder kann einen kostenneutralen Beitragszuschuss geben.
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Auch vermögenswirksame Leistungen können – soweit tarifvertraglich zulässig – in Beiträge für eine Direktversicherung umgewandelt werden. Für den Mitarbeiter fallen dabei für die Beiträge – anders als bei einem Bausparvertrag – weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge an. Auch Sie zahlen auf den Beitrag keine Sozialabgaben und senken so Ihre Lohnnebenkosten.
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In kleinen und mittleren Betrieben arbeiten häufig Familienangehörige im Betrieb mit. Nutzen Sie die Möglichkeit, mit einem angemessenen Gehalt und den üblichen sozialen Nebenleistungen Ihre Familienmitglieder fürs Alter abzusichern. Die Beiträge werden bei richtiger Gestaltung steuerlich anerkannt. Auch für den mitarbeitenden Ehepartner können unter bestimmten Voraussetzungen die Aufwendungen für eine betriebliche Altersversorgung als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
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Je nach Rechtsform des Unternehmens können auch Arbeitgeber von den Vorteilen einer über Betriebsausgaben finanzierten betrieblichen Altersvorsorge profitieren. Dies gilt z. B. für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH. Bei neu gegründeten Unternehmen kann der hohe Versorgungsbedarf dieses Personenkreises mit steuerlichen Vorteilen über eine rückgedeckte Unterstützungskasse organisiert werden. Bei Personengesellschaften oder Einzelunternehmen bieten sich Produkte mit hoher steuerlicher Förderung im Rahmen der privaten Altersvorsorge an.
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Erfüllung des gesetzlichen Anspruchs auf Entgeltumwandlung
Faktisch kein Haftungsrisiko
Senkung der Lohnnebenkosten zugunsten eines kostenneutralen Arbeitgeberzuschusses
Geringer Verwaltungsaufwand
Unkomplizierte Lösung bei Ausscheiden eines Mitarbeiters
Durch Zuschuss erhöhte Mitarbeitermotivation und Bindung an das Unternehmen, Senkung von Fluktuationskosten möglich
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Im Alter zusätzliches Einkommen neben der staatlichen Rente
Staatliche Förderung durch Einsparung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
Optimale Kombination aus Sicherheit und Ertragschancen einer intelligenten Kapitalanlage
Mitnahme oder private Fortführung des Vertrages bei Arbeitgeberwechsel unkompliziert möglich
Keine Anrechnung des Vertragsguthabens auf Bürgergeld (Grundsicherung)
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Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber profitieren von einem Bonus-Programm der Generali Deutschland Versicherung AG. Mehr Schutz zu einem günstigen Preis.