Betriebliche Krankenversicherung:

Für Ihren langfristigen Unternehmenserfolg ist es wichtig, gute Fachkräfte zu gewinnen und zu motivieren. Mit der Investition in die betriebliche Krankenversicherung (bKV) sichern Sie die Zukunft Ihrer Mitarbeiter ab und bringen Ihre Wertschätzung als Arbeitgeber zum Ausdruck. Schließen Sie für Ihre Mitarbeiter wichtige Versorgungslücken der gesetzlichen Krankenversicherung in den Bereichen Zahn, Vorsorge und Krankenhausaufenthalt.

Betriebliche Krankenversicherung (bKV)

• Betriebliche Krankenversicherung (bKV)

Stoppuhr oder Timer mit laufender Zeit. Minimalistisches Design in Goldfarbe.

Schnell & Einfach

Geringe Administration durch einfaches Anmeldeverfahren sowie Verzicht auf Gesundheitsprüfung und Wartezeiten. 

Grafische Darstellung eines goldenen Regenschirms mit einem vertikalen Griff.

Solide Absicherung

Etwaige Vorerkrankungen sind mitversichert.

Symbol eines Euro-Banknotens über einer Hand, die Geld repräsentiert.

Attraktive Konditionen

Beiträge zur bKV können als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar sein.*

*Zur Klärung Ihrer individuellen Situation wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder die gesetzliche Sozialversicherung.

Zuverlässiger Gesundheits­schutz für Ihre Leistungsträger

Bei einer arbeitgeberfinanzierten bKV wird auf die Gesundheitsprüfung verzichtet. Sie ermöglichen somit auch den Mitarbeitern eine zusätzliche Gesundheitsabsicherung, die eventuell privat keinen oder nur eingeschränkten Versicherungsschutz erhalten würden.

Schließen Sie für Ihre Mitarbeiter wichtige Versorgungslücken der gesetzlichen Krankenversicherung, z. B. mit

  • bis zu 90 % Kostenerstattung für Zahnersatz unter Anrechnung der GKV-Vorleistung

  • allgemeine privatärztliche Leistungen bis 1.500 €

  • ambulante Psychotherapie

  • bis zu 200 € für prophylaktische Leistungen

  • Sehhilfen (auch Bildschirmarbeitsplatzbrillen) bis 400 €

  • Vorsorgeuntersuchungen

  • Chefarztbehandlung und Wahl eines Einbettzimmers

  • Auslandsreisekrankenversicherung

  • Beitragsfreistellung (z. B. bei Langzeit-AU, Elternzeit etc.)